29. Januar 2024

Stellungnahme Wassergesetz

Die mit der vorgesehenen Änderung des Landeswassergesetzes einhergehenden Folgen haben erhebliche landesweite Auswirkungen. Gerade die im ländlichen Raum Sachsen-Anhalts, mithin auf rd. 90 % der Landesfläche ansässigen und von der Bewirtschaftung dieses Raums lebenden Menschen sind in besonderem Maße auf Wasser angewiesen. Es bedarf also eines Gewässerregimes, das den zum Teil sehr unterschiedlichen Bedürfnissen der Beteiligten Rechnung trägt, zum Ausgleich verhilft und zudem ökonomischen wie ökologischen Anforderungen standhält – nicht nur unter heutigen Bedingungen, sondern auch in Zukunft.

Der vorliegende Gesetzentwurf zur Bewirtschaftung der Wasserressourcen erfüllt nach Ansicht der Kritiker nicht die im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele und Anforderungen. Hier sind die Hauptpunkte der Kritik:

Der Gesetzentwurf berücksichtigt nicht ausreichend die im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele für die Bildung eines Netzwerks aus Landesbehörden, Kommunen und Organisationen zur Bewältigung der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Wasserbewirtschaftung. Insbesondere fehlen Regelungen für den Umgang mit extremen Wetterereignissen und die Auswirkungen auf städtische Gebiete.

Der Gesetzentwurf berücksichtigt nicht ausreichend die Bedeutung des Wasserrückhalts in der Fläche und vernachlässigt die notwendige Berücksichtigung der Belange verschiedener Nutzergruppen wie Landwirte und Waldbesitzer.

Es gibt Zweifel, ob die im Koalitionsvertrag geforderte Begutachtung der Unterhaltungsverbände stattgefunden hat. Falls ja, sind die Ergebnisse nicht ausreichend im Gesetzentwurf berücksichtigt worden.

Die im Koalitionsvertrag versprochene Entlastung der Waldbesitzer bei den Unterhaltsbeiträgen wird im Gesetzentwurf nicht angemessen umgesetzt.

Die vorgeschlagene Lastenverteilung im Gesetzentwurf wird als einseitig empfunden und die Finanzierung als unverhältnismäßig auf die Flächeneigentümer konzentriert.

Es wird eine veränderte Mitgliedschaftsstruktur in den Unterhaltungsverbänden gefordert, die den Zahlungsverpflichteten entsprechende Mitwirkungs- und Kontrollrechte einräumt.

Der Gesetzentwurf berücksichtigt nicht ausreichend die unterschiedlichen Vorteils- und Betroffenheitslagen verschiedener Gebiete und Nutzungsarten.

Die vorgeschlagene Experimentierklausel wird kritisiert, da sie potenziell zu unvorhersehbaren Schäden führen könnte. Die Streichung dieser Klausel wird gefordert. Die Erläuterung zur Streichung von Regelungen zum Rechtsweg im Entwurf sollte präziser sein.

Insgesamt wird der Gesetzentwurf als unzureichend und nicht im Einklang mit den im Koalitionsvertrag festgelegten Zielen betrachtet. Es wird gefordert, dass der Gesetzentwurf grundlegend überarbeitet wird, um den Bedürfnissen und Anforderungen der Wasserbewirtschaftung gerecht zu werden.

Download Stellungnahme
29. Januar 2024

Stellungnahme Wassergesetz

Die mit der vorgesehenen Änderung des Landeswassergesetzes einhergehenden Folgen haben erhebliche landesweite Auswirkungen. Gerade die im ländlichen Raum Sachsen-Anhalts, mithin auf rd. 90 % der Landesfläche ansässigen und von der Bewirtschaftung dieses Raums lebenden Menschen sind in besonderem Maße auf Wasser angewiesen. Es bedarf also eines Gewässerregimes, das den zum Teil sehr unterschiedlichen Bedürfnissen der Beteiligten Rechnung trägt, zum Ausgleich verhilft und zudem ökonomischen wie ökologischen Anforderungen standhält – nicht nur unter heutigen Bedingungen, sondern auch in Zukunft.

Der vorliegende Gesetzentwurf zur Bewirtschaftung der Wasserressourcen erfüllt nach Ansicht der Kritiker nicht die im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele und Anforderungen. Hier sind die Hauptpunkte der Kritik:

Der Gesetzentwurf berücksichtigt nicht ausreichend die im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele für die Bildung eines Netzwerks aus Landesbehörden, Kommunen und Organisationen zur Bewältigung der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Wasserbewirtschaftung. Insbesondere fehlen Regelungen für den Umgang mit extremen Wetterereignissen und die Auswirkungen auf städtische Gebiete.

Der Gesetzentwurf berücksichtigt nicht ausreichend die Bedeutung des Wasserrückhalts in der Fläche und vernachlässigt die notwendige Berücksichtigung der Belange verschiedener Nutzergruppen wie Landwirte und Waldbesitzer.

Es gibt Zweifel, ob die im Koalitionsvertrag geforderte Begutachtung der Unterhaltungsverbände stattgefunden hat. Falls ja, sind die Ergebnisse nicht ausreichend im Gesetzentwurf berücksichtigt worden.

Die im Koalitionsvertrag versprochene Entlastung der Waldbesitzer bei den Unterhaltsbeiträgen wird im Gesetzentwurf nicht angemessen umgesetzt.

Die vorgeschlagene Lastenverteilung im Gesetzentwurf wird als einseitig empfunden und die Finanzierung als unverhältnismäßig auf die Flächeneigentümer konzentriert.

Es wird eine veränderte Mitgliedschaftsstruktur in den Unterhaltungsverbänden gefordert, die den Zahlungsverpflichteten entsprechende Mitwirkungs- und Kontrollrechte einräumt.

Der Gesetzentwurf berücksichtigt nicht ausreichend die unterschiedlichen Vorteils- und Betroffenheitslagen verschiedener Gebiete und Nutzungsarten.

Die vorgeschlagene Experimentierklausel wird kritisiert, da sie potenziell zu unvorhersehbaren Schäden führen könnte. Die Streichung dieser Klausel wird gefordert. Die Erläuterung zur Streichung von Regelungen zum Rechtsweg im Entwurf sollte präziser sein.

Insgesamt wird der Gesetzentwurf als unzureichend und nicht im Einklang mit den im Koalitionsvertrag festgelegten Zielen betrachtet. Es wird gefordert, dass der Gesetzentwurf grundlegend überarbeitet wird, um den Bedürfnissen und Anforderungen der Wasserbewirtschaftung gerecht zu werden.

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